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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen unseres Unternehmens. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern oder Auftragnehmern, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Mit der erstmaligen Einbeziehung in diese Allgemeinen Geschäftsbeziehun- gen wird ein Rahmenvertrag für derartige künftige Rechtsgeschäfte abgeschlossen.

Angebote

Unsere Angebote, Kostenvoranschläge sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind, stets freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Abbildungen, Beschreibungen und Zeichnungen in Preislisten, Drucksachen und schriftlichen Angeboten sind wegen der Möglichkeit des Irrtums oder von Druck bzw. Schreibfehlern für uns unverbindlich.

Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufträge gelten neben der o.g. Voraussetzung auch als angenommen, wenn sie unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Bestätigte Preise gelten nur bei der Abnahme der bestätigten Mengen. Vereinbart sind unsere am Tag der Lieferung gültigen Preise. Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Lieferfristen und Verzug

Sofern nicht von uns eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage oder mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw. unbeschränkt bevollmächtigter Personen vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als voraussichtlich vereinbart.
Bei der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeit handelt es sich um eine unverbindliche Angabe. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst dann, wenn der Auftraggeber seinerseits alle Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung erfüllt hat, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen.
Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Bei Leistungsverzögerung, die wir zu vertreten haben, haften wir, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist, gemäß nachstehender Bestimmung für einen entstehenden Schaden. Wird die von uns geschuldete Leistung zwingend durch unvorhersehbare und/ oder unverschuldete Umstände verzögert (z.B. unabwendbare Ereignisse, höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse), so verlängert sich die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten. Dauert die Verzögerung unangemessen lang, so kann jeder Vertragsteil schadenersatzfrei von dem Vertrag zurücktreten. Unabhängig davon ist unsere Haftung, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind, bis zur Höhe des vereinbarten Auftragsentgeltes beschränkt. Wird bei Lieferverträgen auf Abruf nicht gemäß vereinbartem Lieferplan bzw. innerhalb eines Jahres nach Abrufauftragsvergabe abgerufen, kann der Auftragnehmer nach fruchtloser Fristsetzung wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz geltend machen. Ebenso ist er berechtigt, die nicht abgerufenen Waren, soweit sie von Ihm gefertigt oder abgearbeitet sind, in Rechnung zu stellen. Ebenso können Lagerkosten in Rechnung gestellt werden.

Versand und Gefahrenübergang

Der Versand der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Versandbereit gemeldete Ware ist unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls lagert sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft dem Versand gleich.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

Zahlungsbedlngungen

Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens zahlbar am 30. Tage nach dem Rechnungsdatum.
Soweit Skonto vereinbart ist, ist für dessen Gewährung Voraussetzung, dass alle früher fälligen Rechnungen beglichen sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, ohne Nachfrist von allen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, gelieferte Ware in Besitz zu nehmen und alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Ist ein geltend gemachter Mangel im Verhältnis zum Kaufpreis der bemängelten Waren bzw. des gesamten Auftrages geringfügig, so ist diese Verweigerung der Kaufpreiszahlung grundsätzlich ausgeschlossen.

Preise

Die in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen genannten Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Unsere Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung oder Einlösung der dafür gegebenen Zahlungsmittel weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Sollten Zugriffe von dritter Seite erfolgen, so ist vom Käufer ausdrücklich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns hiervon Kenntnis zu geben.

Mängelhaftung

Die Ware ist sofort beim Empfang zu prüfen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung. Bei Werkstoffvorschlägen, sowie konstruktiven Empfehlungen oder Vorschriften des Auftraggebers übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass sich das Material oder die Konstruktion für den vom Auftraggeber beabsichtigten Verwendungszweck eignet, dasselbe gilt für Änderungsvorschläge des Auftraggebers hinsichtlich Material oder Konstruktion. Bei begründeter, rechtzeitiger Mängelrüge haben wir das Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Rücknahme der Ware gegen Gutschrift. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Bei unberechtigten Reklamationen können wir die uns entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Allgemeine Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden oder Vorsatz der Geschäftsleitung bzw. unbeschränkt bevollmächtigter Personen.

Werkzeuge, Patent- und Musterschutz

Besondere Abmachungen vorbehalten, bleiben Werkzeuge Eigentum des Verkäufers, auch wenn sich der Käufer an deren Kosten beteiligt. Es ist nicht Sache des Verkäufers, abzuklären, ob vom Käufer beschriebenes Material geeignet ist, sei es durch seine Beschaffenheit, sei es durch eine bestimmte Weiterverarbeitung oder Verwendung, zu einer Verletzung von Patent-, Muster- oder anderen gewerblichen Schutzrechten zu führen. Der Käufer haftet in diesen Fällen allein; weder das Angebot, noch die Lieferung des Materials bewirken irgendeine Haftung des Verkäufers.

Auftragskündigung

Der Auftraggeber ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Der Auftraggeber hat in diesem Falle, sofern der Kündigungsgrund nicht von uns gegeben wurde, an uns die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, wobei von uns eingesparte Aufwendungen in Abzug gebracht werden. Wir als Verkäufer sind zur Kündigung berechtigt, wenn sich vor oder während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass dieser in der vorgesehenen Art und Weise nicht durch- oder fortgeführt werden kann, insbesondere wenn diese Umstände nicht schon bei Vertragsabschluß erkennbar waren und nicht von uns zu vertreten sind. Der Auftraggeber hat in diesem Fall einen, der erbrachten Leistung entsprechenden Vergütungsanteil zu bezahlen. Schadenersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung ist das Domizil des Lieferwerkes. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden sowie Gerichtsstand ist Landshut. Alle Streitigkeiten, auch wenn es sich um Auslandsaufträge handelt, unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dass im Rahmen eines Auftragsverhätnisses seine Daten gespeichert werden und ggf. an Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Abwicklung des Auftrages erforderlich ist.

Schlussbestimmungen

Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die Bestimmungen des BGB und des HGB. Sollten aus Vertrags- oder Rechtsgründen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, einer Ersatzregelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestgehend erreicht wird.

Stand 2018

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